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Mietrecht: Wände weißen unzulässig

24 Jun
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Schon viele Mieter waren von der Klausel, die Wände mit dem Auszug zu weißen, in ihrem Mietvertrag eher wenig angetan. Nun ist es offiziell, Vermieter dürfen diesen Mietzusatz nicht nutzen und die Mieter in ihrer Farbwahl einschränken.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist eindeutig, die Vorgabe des Vermieters, die Wände zu weißen, gilt ab sofort als unzulässige Benachteiligung des Mieters.

Ein Vermieter hatte geklagt, weil seine Mieter auszogen und eine Villa in den Wandfarben grün, orange und rot hinterließen. Der Vermieter forderte 19.000 Euro für die Renovierung des Anwesens. Mit dieser Klage scheiterte er nun allerdings. Das Weißen der Wände schränke die Gestaltung des persönlichen Lebensbereiches ein. Also liebe Mieter, den Vertrag ganz genau durchlesen und den zukünftigen Vermieter auf das Sachlage aufmerksam machen.
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