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Europäischer Gerichtshof überprüft Sterbehilfeverbot in Deutschland

25 Nov
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Ein Mann aus Braunschweig hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage eingereicht. 2002 hat seine Frau einen Unfall, danach war sie querschnittsgelähmt und musste künstlich ernährt werden. Sie wurde künstlich beatmet und ernährt.

Der 67-jährige wollte das Leben seiner Frau, auf ihren Wunsch hin, mit einer Überdosis Schlafmittel beenden, doch von den deutschen Behörden wurde diese Bitte abgelehnt. Seither kämpft er vor Gericht für die aktive Sterbehilfe. Damals wandte sich der Mann an eine Organisation in der Schweiz namens Dignitas, die allgemeinhin als umstritten gilt.

Dignitas verabreichte seiner Frau das gewünschte Medikament. Mittlerweile hat sich auch diese Organisation der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeschlossen. Für den 67-jährigen war das Leben seiner Frau eine Folter und argumentiert mit der Unantastbarkeit des Menschen, der eben auch dadurch gefestigt ist, seinen Freitod zu wählen.
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