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Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

02 Mär
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Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden und heraus kam, dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist. Damit können die Kritiker erstmal Aufatmen, aber die Bundesregierung wird ihre Pläne mit Sicherheit weiterverfolgen.

Was die Vorratsdatenspeicherung für uns eigentlich bedeutet hätte, erklärt uns ad.or.at, aber nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Gesetz in der jetzigen Form verfassungswidrig sei. Mit dieser Entscheidung müssen nun alle bisher gespeicherten Daten umgehend gelöscht werden.

Der Haken an der Sache ist, dass Gesetz nichtsdestotrotz möglich ist, wenn eine Reihe enger Vorgaben zur Verwendung der Daten eingehalten wird.

Gegner dieses Gesetzes waren in der Regierung vor allem FDP und die Grünen, die mit dem Urteilsspruch nun erstmal sehr zufrieden sind.
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